AGB
Vertragsabschluß
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermittlungsagentur die vom Mieter unterschriebene Vertragsausfertigung zugeht. Danach erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Vermittlungsagentur ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:30 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet. Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reiseantritt zu entrichten.
Mietbedingungen Teil 1
Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verusachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist die Vermittlungsagentur sofort zu benachrichtigen.
Mietbedingungen Teil 2
Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter.
Mietbedingungen Teil 3
Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der Vermittlungsagentur für den Mietpreis.
Reiserücktritt
Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Vermittlungsagentur. In diesem Fall ist die Vermittlungsagentur berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Vermittlungsagentur. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt.